WEEE-Richtlinie

Richtlinie 2002/96/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Englische Abkürzung WEEE = Waste Electrical and Electronic Equipment

Durch menschliche Tätigkeit entstehen mehr und mehr Abfälle, weshalb zum Schutz von Bodenschätzen und Umwelt, Abfallvermeidung und Recycling der Abfälle zur wichtigen Aufgabe geworden sind.

In diesem Zusammenhang hat die europäische Kommission die WEEE-Richtlinie 2002/96/EG zum Schutze von Menschenleben und Umwelt veröffentlicht. Ihr Ziel ist es, die Bedingungen für Sammlung und Lagerung sowie den Umgang mit und das Recyceln von elektrischen und elektronischen Produkte zu definieren. Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) fasst die europäische WEEE-Richtlinie in deutsches Recht.

Die von der Richtlinie betroffenen Produkte erkennt man daran, dass nebenstehendes Symbol einer durchgestrichenen Abfalltonne auf ihnen erscheint.

Die Kennzeichnung auf dem Produkt bzw. auf der dazugehörigen gedruckten Dokumentation weist darauf hin, dass das Produkt nach Beendigung seiner Lebensdauer nicht zusammen mit dem normalen Hausmüll entsorgt werden darf.

Um von Umwelt bzw. menschlicher Gesundheit Schaden durch unkontrollierte Müllbeseitigung abzuwenden, muss der so gekennzeichnete Abfall getrennt von anderem Müll entsorgt werden. Eine nachhaltige Wiederverwendung von Rohstoffen durch kontrolliertes Recycling wird so gefördert.


Private Nutzer sollten den Händler, bei dem das Produkt gekauft wurde, oder die zuständigen Behörden kontaktieren, um in Erfahrung zu bringen, wie sie das Gerät auf umweltfreundliche Weise recyceln können.

Gewerbliche Nutzer wenden sich an ihre Lieferanten und ziehen die Bedingungen des Kaufvertrags zurate.
In Zweifelsfällen kontaktieren Sie bitte bei uns Ihre direkten Ansprechpartner aus Vertrieb und Service oder senden Sie uns eine E-Mail mit dem Kontaktformular.
© 2012 Hager Group    
 

Folgen Sie uns: