Vermeidung gefährlicher Stoffe (RoHS)

Die Einschränkung gefährlicher Stoffe in Produkten ist ein weltweiter Trend. In Europa steht hierfür die RoHS-Richtlinie (engl. Abkürzung für “Restriction of the use of certain hazardous substances in electrical and electronic equipment), was “Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten” heißt. Sie verlangt bei elektrischen/elektronischen Geräten und Bauteilen, die seit dem 1. Juli 2006 in Europa verkauft werden, ein Verbot der folgenden Substanzen bei der Herstellung und Verarbeitung: Blei, Quecksilber, Cadmium, sechswertiges Chrom, polybromierte Biphenyle (PBB) und polybromierte Diphenylether (PBDE).

RoHS betrifft Gerätekategorien, die in erster Linie Konsumgüter betreffen:
  • Haushaltsgroßgeräte
  • Haushaltskleingeräte
  • Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik
  • Geräte der Unterhaltungselektronik
  • Beleuchtungskörper
  • Elektrische und elektronische Werkzeuge mit Ausnahme ortsfester industrieller Großwerkzeuge
  • Spielzeug sowie Sport- und Freizeitgeräte
  • Automatische Ausgabegeräte
Gemäß dem Anwendungsbereich der RoHS-Richtlinie fällt die große Mehrheit der von Hager vertriebenen Produkte und Anlagen nicht unter die aufgelisteten Kategorien und müssen somit nicht zwingend seit dem 1.7.2006 RoHS-konform sein.

Im Sinne unserer Umweltschutz-Philosophie als zertifiziertes Unternehmen ist es für uns dennoch selbstverständlich, dass wir, über den gesetzlichen Rahmen hinaus, mit einem weltweiten Programm alle unsere Produkte auf freiwillige RoHS-Konformität umstellen. Ab wann die einzelnen Produkte RoHS-konform zur Verfügung stehen, erfahren Sie, wenn Sie für Ihre Fragen das Kontaktformular Ihrer nationalen Hager-Website nutzen.

Zur Klärung von Fragen in Zweifelsfällen kontaktieren Sie bitte Ihre direkten Ansprechpartnern aus Vertrieb und Service oder senden Sie uns eine E-Mail an rohs@hager.com
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