Registrierung, BEwertung, ZulAssung und Beschränkung CHemischer Stoffe (REACH)

Diese neue EU-Verordnung zentralisiert und vereinfacht das Chemikalienrecht europaweit und ist am 01. Juni 2007 in Kraft getreten. Es ist erklärtes Ziel, den Wissensstand über die Gefahren und Risiken zu erhöhen, die von Chemikalien ausgehen können.

Die Hauptziele der europäische REACH Verordnung (CE 1907/2006) sind:

  • Die Auswirkungen und Risiken für die menschliche Gesundheit auf das geringstmögliche Maß zu reduzieren
  • Den Schutz der Umwelt auf einem hohen Niveau zu halten
  • Die Entwicklung von sicheren Stoffe zu fördern
REACH basiert auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Industrie. Den Unternehmen wird dabei mehr Verantwortung für den sicheren Umgang mit ihren Produkten übertragen.

Die in der EU hergestellten und in die EU importierten Stoffe, die eine Tonne pro Jahr überschreiten, dürfen in der Zukunft nur noch vermarktet werden wenn sie zuvor bei der Europäischen Chemikalien Agentur (ECHA) in Helsinki registriert worden sind.
Die gefährlichsten, so genannten „besorgniserregenden Stoffe“ unterliegen einem Zulassungsverfahren.

Hager Group hat bereits alle notwendigen Aktionen durchgeführt, um den Forderungen der Verordnung zu entsprechen. Sie können unsere Stellungnahme zu REACH downloaden.

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